Artikel 10 Pokal, Plaketten und Medaillen - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement der UEFA Women's Nations League 2025 und der Women's European Qualifiers 2026 für die FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2027

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Category
Nationalmannschaften > Qualifikation zur Frauen-WM
Subject
FWWC
Edition
2025-27
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
16 December 2024
10.01

Der Originalpokal der UEFA Women’s Nations League, der für die offizielle Pokalübergabe beim Finale der UEFA Women’s Nations League (Rückspiel) und für andere offizielle, von der UEFA genehmigte Veranstaltungen verwendet wird, bleibt stets im Besitz der UEFA. Der Sieger erhält eine Nachbildung in Originalgröße, die Siegertrophäe der UEFA Women’s Nations League.

10.02

Ein Verband, der die UEFA Women’s Nations League dreimal nacheinander oder insgesamt fünfmal gewonnen hat, erhält ein spezielles Zeichen der Anerkennung. Hat ein Verband den Wettbewerb dreimal nacheinander oder insgesamt fünfmal gewonnen, so fängt die Zählung für diesen Verband wieder bei Null an.

10.03

Nachbildungen, die (früheren und aktuellen) Gewinnern der UEFA Women’s Nations League überreicht werden, müssen jederzeit unter der Kontrolle des betreffenden Verbands bleiben und dürfen das Land des Verbands ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht verlassen. Die Verbände dürfen keine Verwendung der Nachbildung in einem Kontext erlauben, in dem Dritte (einschließlich Sponsoren und anderer Partner) auftreten dürfen oder der zu einer Assoziation zwischen einem Dritten und dem Pokal und/oder der UEFA Women’s Nations League führen könnte. Die Verbände sind verpflichtet, jegliche von der UEFA herausgegebenen Richtlinien zur Verwendung der Pokale einzuhalten.

10.04

Die Verbände dürfen keine Werbematerialien oder ‑artikel entwickeln, herstellen, verwenden, verkaufen oder verteilen, die eine Darstellung des Pokals oder einer Nachbildung desselben enthalten (einschließlich Bildern von Pokalübergaben), oder solche Darstellungen auf eine Weise verwenden, die zu einer Assoziation zwischen einem Dritten und dem Pokal und/oder der UEFA Women’s Nations League führen könnte, und dürfen Dritten nicht erlauben, dies zu tun.

10.05

Bei der Endphase der UEFA Women’s Nations League erhält die Siegermannschaft 50 Gold-, der zweite Finalist 50 Silber- und die drittplatzierte Mannschaft 50 Bronzemedaillen.

10.06

Jeder an der Endphase der UEFA Women’s Nations League teilnehmende Verband erhält eine Erinnerungsplakette.

10.07

Bei der Endphase der UEFA Women’s Nations League können besondere Spielerauszeichnungen verliehen werden (z.B. Spielerin des Turniers, Spielerin der Endphase).