Artikel 13 Gruppenbildung – Ligaphase - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement der UEFA Women's Nations League 2025 und der Women's European Qualifiers 2026 für die FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2027

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Category
Nationalmannschaften > Qualifikation zur Frauen-WM
Subject
FWWC
Edition
2025-27
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
16 December 2024
13.01

Die teilnehmenden Mannschaften werden gemäß ihrer Platzierung in der Gesamtrangliste der Women‘s-European-Qualifiers-Phase 2024 in drei Stärkeklassen eingeteilt (vgl. Anhang C):

  1. Die 16 Mannschaften auf den Plätzen 1 bis 16 spielen in der A-Liga.

  2. Die 16 Mannschaften auf den Plätzen 17 bis 32 spielen in der B-Liga.

  3. Die Mannschaften ab Platz 33 spielen in der C-Liga.

Mannschaften, die nicht an der UEFA-Frauen-Europameisterschaft 2023-25 einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers teilgenommen haben, disqualifiziert wurden oder sich aus anderen Gründen aus dem Wettbewerb zurückgezogen haben, beginnen in der C-Liga und werden den letzten Positionen der Rangliste der C-Liga zugewiesen.

13.02

Die Ligaphase besteht aus 14 Gruppen, die wie folgt in drei Stärkeklassen aufgeteilt werden:

  • A-Liga: vier Vierergruppen;

  • B-Liga: vier Vierergruppen;

  • C-Liga: drei Vierer- und drei Dreiergruppen.

13.03

Für die Auslosung der Ligaphase gelten die folgenden Grundsätze:

  1. Die Zusammensetzung der Gruppen in jeder Liga wird in einer Auslosung ermittelt.

  2. Innerhalb jeder Liga werden die Mannschaften auf Grundlage der Gesamtrangliste der Women‘s-European-Qualifiers-Phase 2024 gesetzt (vgl. Anhang C). Mannschaften, die nicht an der UEFA-Frauen-Europameisterschaft 2023-25 einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers teilgenommen haben, disqualifiziert wurden oder sich aus anderen Gründen aus dem Wettbewerb zurückgezogen haben, werden dem letzten Topf der C-Liga zugewiesen.

  3. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die UEFA-Kommission für Frauenfußball können zusätzliche Auslosungsgrundsätze angewandt werden.