Die in diesem Reglement vorkommende männliche Form für natürliche Personen gilt auch für Frauen und umgekehrt.
Im vorliegenden Reglement haben die unten stehenden Begriffe folgende Bedeutung:
Ausrichterverband
Verband, der ein Spiel organisiert.
Bildmaterial des Verbands
Im Zusammenhang mit allen teilnehmenden Verbänden Namen, Spitznamen, Symbole, Embleme, Logos, Marken, Bezeichnungen sowie Farben und Designs der Spielkleidung (mit oder ohne Angabe zum Trikothersteller) eines bestimmten Verbands (und seiner Mannschaft), aber unter Ausschluss von Bildern individueller Spielerinnen des betreffenden Verbands.
Datenrechte
Recht, Statistiken und andere Daten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (einschließlich seiner Spiele) zusammenzustellen und zu verwerten.
Doping
Verstoß gegen eine oder mehrere Antidoping-Vorschriften gemäß UEFA-Dopingreglement.
Fußballtechnologien
Technologien, die in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln und den Anweisungen der UEFA bei Wettbewerbsspielen eingesetzt werden können, z.B. Torlinientechnologie, Video-Schiedsrichterassistenten, Videosystem zur Überprüfung medizinischer Fälle.
Host Broadcaster (HB)
Medienproduktionsteam (einschließlich offizieller Broadcasting-Partner), das unter anderem für die multilaterale TV-Produktion, die Medienpromotion und die Berichterstattung zum Wettbewerb verantwortlich ist (Bezeichnungen wie „internationale Medien“, „Medienvertreter“ usw. schließen den Host Broadcaster ein).
Kommerzielle Rechte
Alle kommerziellen Rechte und Möglichkeiten am und im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, einschließlich Medienrechten, Marketingrechten und Datenrechten.
Marketingrechte
Recht, im Zusammenhang mit dem Wettbewerb in jeglicher Weise und in allen Medien, unabhängig davon, ob diese heute bekannt sind oder erst in Zukunft entwickelt werden, alle Arten von Werbung (einschließlich elektronischer und virtueller Werbung), Promotion (einschließlich Ticket-Promotion), Unterstützung, Public Relations, Marketing, Merchandising, Lizenzierung, Franchising, Sponsoring, Hospitality, Konzessionen, Reisen und Tourismus, Publikationen, Einzelhandel und alle anderen kommerziellen Assoziierungsrechte und -möglichkeiten, bei denen es sich nicht um Medien-, Promotion- oder Datenrechte handelt, zu verwerten.
Medienrechte
Recht, digitale, audiovisuelle, visuelle und/oder Audio-Berichterstattung zum Wettbewerb jederzeit, einschließlich für den Live- und/oder zeitversetzten Empfang, überall auf der Welt in jeglicher Weise und in allen Medien, unabhängig davon, ob diese heute bekannt sind oder erst in Zukunft entwickelt werden, zu produzieren, zu vertreiben und über lineare Mediendienste oder auf Video-on-Demand-Basis auszustrahlen (einschließlich aller Formen der Distribution über Fernsehen, Radio, mobile Geräte und Internet), sowie alle damit zusammenhängenden und/oder verwandten Rechte, einschließlich Rechten für unveränderbare Datenträger (Fixed Media), Downloads und interaktiven Rechten.
Partner
Jegliche Partei, die von der UEFA für die Nutzung der kommerziellen Rechte unter Vertrag genommen wird und somit an der direkten oder indirekten Finanzierung des Wettbewerbs beteiligt ist.
Spielort
Der Ort des Stadions, an dem ein Spiel stattfindet, unter Berücksichtigung des von den zuständigen Behörden kontrollierten Bereichs sowie jeglicher anderer angrenzender Bereiche.
Torlinientechnologie (TLT)
Ein kamerabasiertes Tracking-System, das verwendet wird, um den Schiedsrichter bei Torentscheidungen zu unterstützen.
Video-Schiedsrichterassistent (VAR)
Spieloffizieller, der den Schiedsrichter durch das Abspielen von Video-Wiederholungen bei Entscheidungen unterstützen kann.
Wettbewerbsbereich
Die gemäß den IFAB-Spielregeln definierte technische Zone und alle Bereiche, die während des Spiels vorrangig von Spielerinnen und Schiedsrichterinnen sowie Offiziellen und Mitgliedern des Venue-Teams genutzt werden, sowie die offizielle Position der vierten Offiziellen, etwaige Sitze auf der Tribüne, die von Mitgliedern der Mannschaftsdelegation genutzt werden, der Schiedsrichter-Videobereich (falls VAR zum Einsatz kommt), der Spielertunnel, die Mannschafts- und Schiedsrichterumkleidekabinen, der Notfallraum und die Dopingkontrollstation.
Im vorliegenden Reglement ist jeder mit „einschließlich“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnlichen Begriffen eingeleitete Satz bzw. Teilsatz erläuternd und schränkt die Bedeutung der vorhergehenden Begriffe nicht ein.