Die Stadien müssen vom Ausrichterverband spätestens 60 Tage vor dem betreffenden Spiel im entsprechenden UEFA-Online-System bekanntgegeben werden.
Im Hinblick auf die Auswahl eines Stadions muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise der Gastmannschaft berücksichtigen. Grundsätzlich darf das Stadion für ein Spiel nicht weiter als 90 Busfahrtminuten vom nächsten internationalen Flughafen mit täglichen Flugverbindungen in andere europäische Städte entfernt sein.
Einwände eines Gastverbands gegen ein festgelegtes Stadion sind der UEFA-Administration mit Kopie an den Ausrichterverband innerhalb von drei Werktagen nach dessen Bekanntgabe durch den Ausrichterverband mitzuteilen. Die UEFA-Administration trifft daraufhin eine endgültige Entscheidung und bestätigt entweder das Stadion oder verlangt vom Ausrichterverband, ein neues Stadion in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reglement vorzuschlagen.
Die Anstoßzeiten sind durch den Ausrichterverband festzulegen und spätestens 30 Tage vor dem betreffenden Spiel online einzugeben.
Wie von der UEFA-Administration entschieden und vor der Auslosung der jeweiligen Ligaphase bekannntgegeben, müssen aus Gründen sportlicher Fairness (falls erforderlich) die letzten Spiele der Ligaphase (ST6) zur selben Zeit angestoßen werden.
Sollte es aus Gründen sportlicher Fairness nicht erforderlich sein, dass die letzten Spiele der Ligaphase (ST6) gleichzeitig angestoßen werden, müssen die jeweils letzten Spiele innerhalb einer Gruppe gleichzeitig angestoßen werden. Können sich die betroffenen Mannschaften nicht auf eine gleiche Anstoßzeit einigen, entscheidet die UEFA-Administration endgültig.