Artikel 31 Änderungen am Spielort, Stadion oder Spielplan - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement der UEFA Women's Nations League 2025 und der Women's European Qualifiers 2026 für die FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2027

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Category
Nationalmannschaften > Qualifikation zur Frauen-WM
Subject
FWWC
Edition
2025-27
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
16 December 2024
31.01

Hat eine der Parteien des Spiels einen Grund, an der planmäßigen Durchführung eines bestimmten Spiels des Wettbewerbs zu zweifeln (unter anderem im Zusammenhang mit dem Spielfeld, den Einrichtungen oder der Infrastruktur, der Sicherheit, operativen und/oder organisatorischen Problemen und/oder Wetterbedingungen), muss sie die UEFA-Administration unverzüglich darüber informieren. Erhält die UEFA-Administration eine solche Benachrichtigung, oder hat sie selber Gründe, an der planmäßigen Durchführung eines Spiels zu zweifeln, entscheidet sie, ob Stadion, Spielort, Datum und/oder Anstoßzeit geändert werden. Solche Entscheidungen der UEFA-Administration sind endgültig. Werden Spielort bzw. Stadion geändert, gehen die Kosten für die Durchführung der Spiele zu Lasten des Ausrichterverbands.

31.02

Die Schiedsrichterin entscheidet, ob ein begonnenes Spiel unterbrochen werden muss. Diese Entscheidung erfolgt nach Absprache mit der UEFA-Spieldelegierten und wenn möglich der UEFA-Administration.