Artikel 36 Spielerliste - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement der UEFA Women's Nations League 2025 und der Women's European Qualifiers 2026 für die FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2027

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2025-27
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
16 December 2024
36.01

Jeder Verband muss der UEFA-Administration eine Liste mit 23 Spielerinnen (Name, Vorname, Verein und Geburtsdatum) sowie Name und Vorname, Geburtsdatum und Trainerqualifikation der Cheftrainerin und der Trainerassistentin einreichen. Mindestens drei der aufgeführten 23 Spielerinnen müssen Torhüterinnen sein.

36.02

Die Liste der 23 Spielerinnen ist bis 24.00 Uhr (MEZ) am Vortag des jeweiligen Spiels online auszufüllen. Ein unterzeichneter Ausdruck dieser Liste ist der UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung vorzulegen.

36.03

Alle offiziellen Spielerlisten werden von der UEFA-Administration veröffentlicht.

36.04

Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.