Jeder Verband muss der UEFA-Administration eine Liste mit 23 Spielerinnen (Name, Vorname, Verein und Geburtsdatum) sowie Name und Vorname, Geburtsdatum und Trainerqualifikation der Cheftrainerin und der Trainerassistentin einreichen. Mindestens drei der aufgeführten 23 Spielerinnen müssen Torhüterinnen sein.
Die Liste der 23 Spielerinnen ist bis 24.00 Uhr (MEZ) am Vortag des jeweiligen Spiels online auszufüllen. Ein unterzeichneter Ausdruck dieser Liste ist der UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung vorzulegen.
Alle offiziellen Spielerlisten werden von der UEFA-Administration veröffentlicht.
Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.