Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet während folgenden Zeiträumen für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht:
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für alle Aktivitäten im Stadion am Vortag des Spiels;
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für alle offiziellen Trainingseinheiten vor dem Spiel;
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für alle Medienaktivitäten vor und nach dem Spiel (insbesondere für Interviews, Medienkonferenzen sowie den Aufenthalt in der Gemischten Zone);
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am Spieltag von der Ankunft der Mannschaft im Stadion bis zum Verlassen des Stadions.