Mit der Anmeldung zum Wettbewerb verpflichten sich die teilnehmenden Verbände:
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den Wettbewerb bis zu ihrem Ausscheiden zu bestreiten und während des gesamten Wettbewerbs stets in ihrer bestmöglichen Formation anzutreten;
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alle Spiele unter der Leitung eines Cheftrainers zu bestreiten, zu dessen Verantwortungsbereich die Kaderzusammenstellung, die Taktik und das Training der Mannschaft sowie die Betreuung der Spielerinnen und des Trainerstabs in der Umkleidekabine und der technischen Zone vor, während und nach dem Spiel gehören. Der Cheftrainer verfügt über eine gültige UEFA-Pro-Lizenz bzw. hat unter Einhaltung der nationalen Reglemente einen entsprechenden Pro-Diplom-Kurs angefangen (die Anmeldung für den geforderten Diplomkurs allein reicht nicht zur Erfüllung dieses Kriteriums) bzw. verfügt über eine gültige UEFA-A-Lizenz, falls beim Verband, bei dem der Trainer angestellt ist, keine UEFA-Pro-Lizenz verfügbar ist (vgl. UEFA-Trainerkonvention). Der Trainerassistent unterstützt den Cheftrainer in allen fußballerischen Belangen und verfügt mindestens über eine gültige UEFA-A-Lizenz bzw. hat mindestens einen UEFA-A-Diplomkurs begonnen (die Anmeldung für den geforderten Diplomkurs allein reicht nicht zur Erfüllung dieses Kriteriums);
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alle Spiele entweder unter einer Cheftrainerin oder einer Trainerassistentin, die jeweils die Anforderungen gemäß Absatz 5.01(b) erfüllt, zu bestreiten;
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alle Spiele des Wettbewerbs unter Einhaltung des vorliegenden Reglements auszutragen;
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sämtliche Entscheidungen des UEFA-Exekutivkomitees, der UEFA-Administration und aller anderen zuständigen Organe betreffend den Wettbewerb, die in angemessener Form (per Rundschreiben der UEFA, offiziellem Brief oder E-Mail) mitgeteilt wurden, zu befolgen;
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bei allen Spielen des Wettbewerbs das UEFA-Sicherheitsreglement zu befolgen;
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alle Spiele des Wettbewerbs in einem Stadion durchzuführen, das die infrastrukturellen Kriterien der gemäß Absatz 37.01 erforderlichen Stadionkategorie erfüllt;
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die UEFA und ihre Tochtergesellschaften und alle lokale Organisationsstrukturen sowie all deren Beauftragte, Verantwortliche, Angestellte, Vertreter, Agenten und andere Mitarbeiter von jeglicher Haftung oder Verpflichtung sowie allen Verlusten, Schäden, Konventionalstrafen, Ansprüchen, Klagen, Geldstrafen und Kosten (einschließlich üblicher Rechtskosten), die aus oder im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung des vorliegenden Reglements durch den Verband, seine Spielerinnen, Offiziellen, Angestellten, Vertreter oder Agenten entstehen, freizustellen bzw. diesbezüglich schad- und klaglos zu halten;
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die Grundsätze betreffend das Abstellen von Spielerinnen für Auswahlmannschaften gemäß FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, Anhang 1, Artikel 1bis einzuhalten;
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hinsichtlich der Sammlung von Gegenständen aus dem Spiel und persönlichen Gegenständen der Spielerinnen, die von der UEFA für die Zusammenstellung einer ausschließlich nicht kommerziell nutzbaren Memorabiliensammlung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb verwendet werden könnten, jederzeit mit der UEFA zu kooperieren, insbesondere jedoch am Ende eines jeden Spiels;
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die UEFA oder den Wettbewerb nicht zu vertreten, ohne vorher die schriftliche Genehmigung der UEFA einzuholen.