Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, dürfen beide Mannschaften am Tag vor dem Spiel maximal eine Stunde in dem Stadion trainieren, in dem das Spiel stattfinden wird. Könnte aufgrund dieser Trainingseinheiten das Spielfeld für das Spiel am folgenden Tag unbespielbar werden, ist ein anderes, von der UEFA spontan genehmigtes Trainingsgelände zur Verfügung zu stellen. Priorität hat die Gastmannschaft, weshalb zunächst die Trainingseinheit der Heimmannschaft zu verlegen ist. Alternativ können im Stadion beide Trainingseinheiten zugelassen werden, allerdings begrenzt auf bestimmte Bereiche des Spielfelds und unter der Voraussetzung, dass beiden Mannschaften die Begrenzung der Nutzung des Spielfelds schriftlich mitgeteilt wurde.
Die Gastmannschaft kann zusätzlich zur Trainingseinheit im Stadion, in dem das Spiel stattfinden wird, unter Ausschluss der Öffentlichkeit Trainingseinheiten an einem mit dem Ausrichterverband vereinbarten Trainingsort durchführen.
Vorbehaltlich der vorherrschenden Witterung sollte das mobile Stadiondach sich grundsätzlich in derselben Position befinden wie für das Spiel.
Die Bewässerung des Spielfelds vor einer offiziellen Trainingseinheit der Gastmannschaft im Stadion muss zwischen den beiden Mannschaften vereinbart werden.
Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, darf das Schiedsrichterteam am Vortag des Spiels auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Ist eine solche Trainingseinheit aufgrund des Spielfeldzustands oder der Reisezeiten nicht möglich, ist eine andere Anlage zur Verfügung zu stellen.
Trainieren die Gastmannschaft und/oder die Schiedsrichterinnen am Vortag des Spiels aus irgendeinem Grund (z.B. Spielfeldzustand) nicht im Stadion, müssen sie das Stadion am Tag vor dem Spiel besichtigen können.
Beantragt die Gastmannschaft ein Auslaufen nach dem Spiel, muss dies bei der Organisationssitzung unter Angabe aller erforderlichen Informationen (z.B. Dauer, Anzahl Spielerinnen, Art der Übungen usw.) mitgeteilt werden. Solche Anträge müssen vom Ausrichterverband und gegebenenfalls von den lokalen Behörden genehmigt werden.