Vor dem Spiel entscheidet die UEFA-Spieldelegierte in Absprache mit der Schiedsrichterin über eine mögliche Schließung des mobilen Stadiondaches. Dieser Beschluss muss bei der Organisationssitzung bekanntgegeben werden, kann jedoch im Falle einer Wetteränderung nach erneuter Absprache mit der Schiedsrichterin und der UEFA-Spieldelegierten jederzeit vor Spielbeginn geändert werden.
Beginnt das Spiel mit geschlossenem Dach, muss dieses bis zur Halbzeitpause oder während des gesamten Spiels geschlossen bleiben. Beginnt das Spiel mit offenem Dach, kann nur die Schiedsrichterin während des Spiels die Schließung anordnen, unter Vorbehalt gesetzlicher Bestimmungen, die von einer zuständigen staatlichen Behörde erlassen wurden. Ein solcher Entscheid kann nur gefällt werden, wenn sich das Wetter stark verschlechtert. Falls die Schiedsrichterin während des Spiels die Schließung des Daches anordnet, muss es bis zur Halbzeitpause oder bis zum Schlusspfiff geschlossen bleiben.
Die Spielzeit-Uhren im Stadion mit der bereits abgelaufenen oder der noch verbleibenden Spielzeit dürfen verwendet werden unter dem Vorbehalt, dass sie jeweils in beiden Halbzeiten nach Ablauf der regulären Spielzeit, d.h. nach 45 bzw. 90 Minuten angehalten werden. Diese Regelung gilt auch im Falle einer Verlängerung (d.h. nach 105 bzw. 120 Minuten).