Artikel 59 Ersetzung und Auswechslungen von Spielerinnen - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement der UEFA Women's Nations League 2025 und der Women's European Qualifiers 2026 für die FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2027

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Category
Nationalmannschaften > Qualifikation zur Frauen-WM
Subject
FWWC
Edition
2025-27
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
16 December 2024

59.01

Es dürfen bis zu fünf der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen eingesetzt werden. Zusätzlich darf ausschließlich in der Verlängerung eine sechste auf dem Spielblatt aufgeführte Ersatzspielerin eingesetzt werden. Ersetzte Spielerinnen dürfen am Spiel nicht wieder teilnehmen. Jede Mannschaft hat für ihre Auswechslungen Anrecht auf maximal drei Spielunterbrechungen (in der Verlängerung darf eine weitere Unterbrechung erfolgen). Auswechslungen, die vor Beginn des Spiels, in der Halbzeitpause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung bzw. in der Halbzeitpause der Verlängerung vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung.

59.02

Nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:

  1. Ist eine der Spielerinnen, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf sie durch eine der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen ersetzt werden. Die ersetzte Spielerin wird vom Spielblatt gestrichen und die Anzahl der für das betreffende Spiel verfügbaren Ersatzspielerinnen wird entsprechend reduziert. Während des Spiels dürfen weiterhin fünf Spielerinnen ausgewechselt werden.

  2. Ist eine der Spielerinnen, die auf dem Spielblatt als Ersatzspielerinnen aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf sie nicht ersetzt werden. Dadurch wird die Anzahl der für das betreffende Spiel noch verfügbaren Ersatzspielerinnen entsprechend reduziert.

  3. Ist keine der auf dem Spielblatt aufgeführten Torhüterinnen körperlich in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie durch registrierte Torhüterinnen ersetzt werden, die ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführt waren.

Der betreffende Verband muss der UEFA-Administration auf Anfrage entsprechende Arztzeugnisse unterbreiten. Wird, nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, für eine Spielerin, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt ist, eine Änderung vorgenommen, ohne eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen, gilt dies als Auswechslung und die Anzahl Auswechslungen für die jeweilige Mannschaft wird entsprechend reduziert. Die ersetzte Spielerin darf am Spiel nicht wieder teilnehmen.