Artikel 60 Wettbewerbsbereich - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement der UEFA Women's Nations League 2025 und der Women's European Qualifiers 2026 für die FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2027

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2025-27
Language
Deutsch
Enforcement Date
24 September 2024
60.01

Die auf dem Spielblatt aufgeführten 11 Mannschaftsoffiziellen und 12 Ersatzspielerinnen, d.h. insgesamt 23 Personen, dürfen auf der Teambank Platz nehmen. Sollte die Teambank über weniger als 23 Sitzgelegenheiten verfügen, müssen die verbleibenden Sitzplätze hinter bzw. neben jeder Teambank bereitgestellt werden und Zugang zu den Umkleidekabinen bieten. Die Einrichtung muss für beide Mannschaften identisch sein. Alle auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen sowie der Mannschaftsarzt müssen während des Spiels auf der Teambank Platz nehmen. Ein Mitglied des medizinischen Personals (Arzt, Physiotherapeut oder Masseur) auf der Bank muss eine Frau sein.

60.02

Während des Spiels ist es Ersatzspielerinnen gestattet, die technische Zone zu verlassen, um sich in dem von der Schiedsrichterin vorab bestätigten Aufwärmbereich aufzuwärmen. Grundsätzlich dürfen sich fünf Ersatzspielerinnen pro Mannschaft gleichzeitig aufwärmen. Bei unzureichendem Platz kann die Schiedsrichterin jedoch entscheiden, die Anzahl Ersatzspielerinnen, die sich gleichzeitig aufwärmen können, auf drei pro Mannschaft zu begrenzen. Der auf dem Spielblatt als solcher aufgeführte Fitnesstrainer der Mannschaft darf sich bei den sich aufwärmenden Spielerinnen aufhalten und ist für die Einhaltung der Schiedsrichteranweisungen verantwortlich.

60.03

Das Rauchen ist im Wettbewerbsbereich untersagt. Dies schließt die Verwendung von elektronischen Zigaretten ein.

60.04

Betreffend die Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln und/oder -systemen gelten die IFAB-Spielregeln und die dazugehörigen Weisungen. Die Mannschaften dürfen solche Systeme unter keinen Umständen im Zusammenhang mit Schiedsrichterentscheidungen oder -angelegenheiten verwenden.