Artikel 61 Schiedsrichterteam und Schiedsrichter-Begleitperson - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement der UEFA Women's Nations League 2025 und der Women's European Qualifiers 2026 für die FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2027

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Category
Nationalmannschaften > Qualifikation zur Frauen-WM
Subject
FWWC
Edition
2025-27
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
16 December 2024
61.01

Für die Schiedsrichterteams, die für den Wettbewerb ernannt werden, gilt das Pflichtenheft für Schiedsrichter, die bei UEFA-Spielen zum Einsatz kommen.

61.02

Das Schiedsrichterteam setzt sich zusammen aus der Schiedsrichterin, zwei Schiedsrichterassistentinnen, der vierten Offiziellen, zwei oder mehr Video-Schiedsrichterassistentinnen (falls ernannt) und einer Reserveschiedsrichterassistentin (falls ernannt).

61.03

Grundsätzlich sollten alle Mitglieds des Schiedsrichterteams weiblich sein.

61.04

Das Schiedsrichterteam wird von der Schiedsrichter-Begleitperson betreut, bei der es sich um einen offiziellen Vertreter des Ausrichterverbands handeln muss.

61.05

Unmittelbar nach Spielende bestätigt die Schiedsrichterin den offiziellen Spielbericht.