Artikel 63 Vorgehen bei schweren Verletzungen von Spielerinnen - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement der UEFA Women's Nations League 2025 und der Women's European Qualifiers 2026 für die FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2027

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2025-27
Language
Deutsch
Enforcement Date
24 September 2024
63.01

Besteht der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung, unterbricht die Schiedsrichterin das Spiel in Übereinstimmung mit Regel 5 der IFAB-Spielregeln und lässt die verletzte Spielerin vom Mannschaftsarzt untersuchen. Grundsätzlich sollte die Untersuchung nicht länger als drei Minuten dauern, es sei denn, ein ernsthafter Vorfall erfordere es, die Spielerin auf dem Spielfeld zu behandeln oder für einen sofortigen Transport ins Krankenhaus ruhigzustellen (z.B. Rückenmarksverletzung).

63.02

Eine Spielerin, die eine Kopfverletzung erleidet und auf eine mögliche Gehirnerschütterung hin untersucht werden muss, darf erst weiterspielen, wenn der Mannschaftsarzt der Schiedsrichterin ausdrücklich bestätigt hat, dass sie dazu in der Lage ist.