Protest- und Berufungserklärungen gegen Entscheidungen der UEFA-Disziplinarinstanzen sind nach der Zahlung etwaiger Gebühren und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung einzureichen.
Protest- und Berufungserklärungen gegen Entscheidungen der UEFA-Disziplinarinstanzen sind nach der Zahlung etwaiger Gebühren und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung einzureichen.