Artikel 71 Verantwortlichkeiten bezüglich Medienangelegenheiten - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement der UEFA Women's Nations League 2025 und der Women's European Qualifiers 2026 für die FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2027

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Category
Nationalmannschaften > Qualifikation zur Frauen-WM
Subject
FWWC
Edition
2025-27
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
16 December 2024
71.01

Jeder teilnehmende Verband muss einen eigens zu diesem Zweck abgestellten, Englisch sprechenden Team-Pressechef ernennen, der die Zusammenarbeit zwischen dem Verband, der UEFA und den Medien gemäß vorliegendem Reglement koordiniert. Der Team-Pressechef hat sicherzustellen, dass die vom Verband für Heimspiele zur Verfügung gestellten Medieneinrichtungen die erforderlichen Standards erfüllen. Daneben hat der Team-Pressechef die UEFA beim Erstellen von redaktionellen Beiträgen in schriftlicher- oder elektronischer Form zu unterstützen und so zur Promotion der UEFA Women’s Nations League und der Women’s European Qualifiers beizutragen sowie Informationen über Zeitpläne und Neuigkeiten von der Mannschaft weiterzuleiten. Der Team-Pressechef hat bei allen Heim- und Auswärtsspielen der Mannschaft anwesend zu sein, um die Medienaktivitäten einschließlich Medienkonferenzen und Interviews vor und nach dem Spiel zu koordinieren. Er hat im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Spiels mit dem Pressechef der gegnerischen Mannschaft zusammenzuarbeiten und sicherzustellen, dass alle Akkreditierungsanträge von vertrauenswürdigen Medienvertretern kommen.