Artikel 72 Medienaktivitäten am Vortag des Spiels - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement der UEFA Women's Nations League 2025 und der Women's European Qualifiers 2026 für die FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2027

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Category
Nationalmannschaften > Qualifikation zur Frauen-WM
Subject
FWWC
Edition
2025-27
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
16 December 2024
72.01

Die Verbände müssen der UEFA und der gegnerischen Mannschaft die Zeiten ihrer Medienkonferenzen und Trainingseinheiten am Vortag des Spiels bis spätestens 12.00 Uhr MEZ sechs Tage vor dem Spiel auf der TIME-Plattform bekanntgeben. Die Verbände müssen zusammenarbeiten, um die Zeiten ihrer Medienkonferenzen und Trainingseinheiten am Vortag des Spiels zu koordinieren, damit die Medien von den Aktivitäten beider Mannschaften berichten können und die entsprechenden Medienfristen eingehalten werden.

72.02

Jede Mannschaft muss ihre Trainingseinheit am Vortag des Spiels den Medien mindestens während 15 Minuten zugänglich machen. Hält ein Verband am Tag vor dem Spiel keine vollständige Trainingseinheit ab, müssen in Absprache mit der UEFA anderweitige Vorkehrungen getroffen werden, die es den Medien erlauben, während mindestens 15 Minuten Zugang zur Vorbereitung der Mannschaft zu haben.

72.03

Jede Mannschaft muss den Medien am Vortag des Spiels ihren Cheftrainer und mindestens eine Spielerin zur Verfügung stellen. Dies kann in Form einer Medienkonferenz oder von Gelegenheiten zu Einzelinterviews geschehen. Im Idealfall finden diese Medienaktivitäten innerhalb des Stadions statt. In jedem Fall müssen sie in der Stadt, in der das Spiel ausgetragen wird, durchgeführt werden.