Artikel 74 Zugang für Medien - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement der UEFA Women's Nations League 2025 und der Women's European Qualifiers 2026 für die FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2027

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Qualifikation zur Frauen-WM
ft:locale
de-DE
Edition
2025-27
Enforcement Date
16 December 2024
74.01

Es gelten folgende Einschränkungen:

  1. Den Medienvertretern ist es untersagt, das Spielfeld vor, während oder nach dem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen sind Kamerateams und audiovisuelle Rechteinhaber, die von beiden Mannschaften genehmigte Aktivitäten durchführen, einschließlich Moderationen und Interviews am Tag vor dem Spiel sowie vor und nach dem Spiel selbst.

  2. Den Medienvertretern ist es untersagt, den Tunnel zu betreten. Davon ausgenommen sind Kamerateams und audiovisuelle Rechteinhaber, die von beiden Mannschaften genehmigte Aktivitäten durchführen.

  3. Den Medienvertretern ist es untersagt, vor der Ankunft der Mannschaften die Umkleidekabinen zu betreten. Davon ausgenommen sind von beiden Mannschaften genehmigte Kamerateams, welche Trikots und Ausrüstung der Spielerinnen filmen.

  4. Vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Mannschaft dürfen diese Teams auch die Spielerinnen in der Umkleidekabine filmen.

  5. Vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Mannschaft dürfen audiovisuelle Rechteinhaber eine kurze Präsentation der Umkleidekabine aufzeichnen.

74.02

Als Medienvertreter dürfen nur eine beschränkte Anzahl von Fotografen, Kameraleuten und das für die Produktion erforderliche Personal der audiovisuellen Rechteinhaber, die allesamt über eine entsprechende Innenraumakkreditierung verfügen müssen, im Bereich zwischen den Spielfeldbegrenzungen und den Zuschauertribünen arbeiten (vgl. Anhang D).

74.03

Der Zutritt zu den Mannschaftsumkleidekabinen ist Medienvertretern vor, während und nach dem Spiel verboten. Vorbehaltlich dem vorherigen Einverständnis der Mannschaft kann jedoch eine Filmcrew des Host Broadcasters die Umkleidekabinen vor dem Spiel betreten, um die Trikots und die Ausrüstung der Spielerinnen zu filmen. Das Filmen muss auf jeden Fall vor der Ankunft der Spielerinnen, mindestens 90 Minuten vor Anstoß, abgeschlossen sein. Jeder zusätzliche Zugang zu den Umkleidekabinen für Medienvertreter (z.B. Siegesfeier) ist zwischen der entsprechenden Mannschaft und der UEFA im Voraus abzusprechen.

74.04

Für je eine Filmcrew pro Mannschaft ist eine Position in der Haupttribüne vorzusehen, von der aus Filmaufnahmen für technische Zwecke gemacht werden können. Im Allgemeinen sollten die Filmcrews eine zentrale Position oder eine zwischen den Mannschaften und dem lokalen Medienverantwortlichen abgesprochene Position erhalten.