Die UEFA-Administration darf in jedem Fall Spiele neu ansetzen, wenn damit sichergestellt wird, dass ein Spiel ausgetragen und der Spielplan für die weiteren Spiele im Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird. Solche Entscheidungen der UEFA-Administration sind endgültig. Die Neuansetzung von Spielen erfolgt gemäß folgender Fristen für den Abschluss der verschiedenen Runden des Wettbewerbs:
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Zweiunddreißigstelfinale: 11. März 2021;
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Sechzehntelfinale: 11. April 2021;
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Achtelfinale: 25. April 2021;
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Viertelfinale: 9. Mai 2021.
Können die Spiele aus irgendwelchen Gründen nicht gemäß diesem Anhang E abgeschlossen werden, beschließt das UEFA-Exekutivkomitee die Grundsätze für die Festlegung der für die nächste Runde qualifizierten Vereine.