Artikel 10 Versicherung - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
10.01

Alle am Wettbewerb beteiligten Personen sind für ihre eigene Versicherungsdeckung verantwortlich.

10.02

Die teilnehmenden Vereine sind für die Versicherungsdeckung ihrer jeweiligen Delegation, einschließlich Spieler und Offizieller, für die gesamte Dauer des Wettbewerbs verantwortlich und verpflichten sich, auf eigene Kosten alle notwendigen und angemessenen Versicherungen abzuschließen.

10.03

Ein Heimverein, der ein Spiel ausrichtet, muss gemäß seiner in Artikel 7 des vorliegenden Reglements definierten Verantwortung auf eigene Kosten bei einer angesehenen Versicherungsgesellschaft angemessene Versicherungen für alle Risiken abschließen, die im Zusammenhang mit Verantwortungen in diesem Reglement entstehen können. Die Haftpflichtversicherung muss eine angemessene Garantiesumme für Personen- und Sachschäden sowie für reine Vermögensschäden, die den jeweiligen Verhältnissen des Vereins entsprechen, beinhalten und alle mit der Durchführung von Spielen verbundenen Risiken in vollem Umfang abdecken (insbesondere Fälle höherer Gewalt). In jedem Falle hat der jeweilige Heimverein zu gewährleisten, dass die UEFA in allen oben genannten Versicherungsverträgen als mitversicherte Partei eingeschlossen ist.

10.04

Ist der Heimverein nicht Eigentümer eines verwendeten Stadions, hat er sicherzustellen, dass der Stadioneigentümer und/oder -betreiber einen umfassenden Versicherungsschutz, einschließlich Haftpflicht- und Gebäudeversicherung, gewährleistet. Unterbreitet der Stadioneigentümer und/oder -betreiber die angemessene Versicherungsdeckung nicht rechtzeitig, muss der Heimverein die erforderliche zusätzliche Versicherungsdeckung auf eigene Kosten abschließen. Unterlässt er dies, schließt die UEFA die erforderliche Versicherungsdeckung auf Kosten des Heimvereins ab.

10.05

Schadenersatzforderungen gegen die UEFA sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sämtliche Beteiligten müssen die UEFA von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb befreien. In jedem Falle kann die UEFA von allen Beteiligten verlangen, dass sie ihr kostenlos eine schriftliche Haftungsfreizeichnung, Bestätigungen, Kopien der betreffenden Policen in einer der offiziellen Sprachen der UEFA vorlegen.