Artikel 27 Kunstrasen - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
27.01

Spiele können auf Kunstrasen ausgetragen werden, wie dies im UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement vorgesehen ist, unter der Voraussetzung, dass der Kunstrasen als FIFA Quality zertifiziert ist. Der Ausrichterverband hat für jeden Spielort auf Verlangen eine Kopie des betreffenden Kunstrasen-Zertifikats einzureichen, das bis zum Tag des jeweiligen Spiels gültig ist.

27.02

Der Eigentümer des Kunstrasens und der Heimverein übernehmen die volle Verantwortung für die Erfüllung der oben genannten Anforderungen, insbesondere jener betreffend:

  1. Unterhaltsarbeiten und fortlaufende Verbesserungsmaßnahmen;

  2. Maßnahmen bezüglich Sicherheit und Umwelt wie im FIFA Quality Programme for Football Turf – Handbook of Requirements und im FIFA Quality Programme for Football Turf – Handbook of Test Methods festgelegt.

27.03

Der Eigentümer des Kunstrasens und der Heimverein müssen vom Hersteller und vom Installateur des Kunstrasens ausreichende Garantien betreffend das Material und die Installation erhalten.

27.04

Die UEFA kann für Schäden Dritter, die sich aus der Verwendung des Kunstrasens ergeben, nicht haftbar gemacht werden.