Artikel 44 Genehmigung der Spielkleidung - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
44.01

Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.

44.02

Bis einschließlich Viertelfinale gelten für alle Spiele die nationalen Ausrüstungsreglemente der jeweiligen Verbände, sofern die Sponsorenwerbung auf der Spielkleidung Artikel 27 UEFA-Ausrüstungsreglement entspricht und die Spielkleidung für nationale Wettbewerbsspiele genehmigt und bei solchen getragen wurde.

44.03

Für das Halbfinale und das Endspiel ist Sponsorenwerbung in Übereinstimmung mit dem UEFA-Ausrüstungsreglement auf den Hemden der Spieler erlaubt, sofern die UEFA-Administration nichts anderes entscheidet.

44.04

Alle Vereine müssen der UEFA-Administration das Genehmigungsformular für die Spielkleidung fristgerecht zur Genehmigung online einreichen.

44.05

Die ab dem Halbfinale verwendete Spielkleidung unterliegt der Genehmigung durch die UEFA-Administration. Die Vereine müssen vor dem Halbfinale je einen Satz der Haupt- und Ersatzspielkleidung der Feldspieler und Torhüter sowie jeglicher zusätzlicher Spielkleidung und/oder Artikel, die zur Spielkleidung gehören (Trikot, Hose und Stutzen), bei der UEFA-Administration einreichen. Spielkleidung, die bereits für die Verwendung durch die erste Mannschaft des Vereins in einem UEFA-Wettbewerb eingereicht und genehmigt wurde, muss nicht erneut eingereicht bzw. genehmigt werden.