Artikel 45 Farben - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
45.01

Für alle Spiele des Wettbewerbs hat der Heimverein Vorrang bei der Wahl seiner offiziellen Spielkleidung aus dem Genehmigungsformular für die Spielkleidung. Die Vereine einigen sich darauf, welche ihrer auf dem Genehmigungsformular für die Spielkleidung angegebenen Spielkleidung zu tragen ist. Können sich die Vereine nicht über die von ihren Mannschaften zu tragenden Farben einigen, informieren sie die UEFA-Administration, die endgültig über die Farben entscheidet.

45.02

Für die Spiele der Gruppenphase des UEFA-Champions-League-Wegs werden die Mannschaften gebeten, wann immer möglich die gleiche Spielkleidung wie ihre erste Mannschaft im dazugehörigen UEFA-Champions-League-Spiel zu tragen. Die Spielkleidung kann auf Antrag der Vereine geändert werden, sofern bei der Alternativlösung bei keinen Teilen der Spielkleidung Verwechslungsgefahr besteht. In jedem Fall entscheidet die UEFA-Administration endgültig.

45.03

Ab dem Halbfinale macht die UEFA-Administration Vorschläge hinsichtlich der zu tragenden Spielkleidung. Die Vorschläge können auf Antrag der Vereine abgeändert werden, sofern bei der Alternativlösung bei keinen Teilen der Spielkleidung Verwechslungsgefahr besteht. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die UEFA-Administration endgültig.

45.04

Bemerkt der Schiedsrichter vor Ort, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, entscheidet er nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Administration. Grundsätzlich wird in solchen Fällen aus praktischen Gründen die Heimmannschaft gebeten, eine andere Farbe zu wählen.