Artikel 49 Finanzielle Grundsätze – Halbfinale und Finale - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
49.01

Die UEFA organisiert die Halbfinalspiele und das Finale und trägt alle Kosten in diesem Zusammenhang (einschließlich des Transports der Mannschaften vor Ort).

49.02

Die UEFA trägt die Kosten für Reise und Unterkunft der vier Mannschaften (für jeweils bis zu 30 Personen) gemäß den von ihr vor dem Halbfinale herausgegebenen Rückerstattungsrichtlinien. Die Differenz zwischen dem Beitrag der UEFA und den tatsächlichen Kosten für Reise und Unterkunft haben die Vereine selbst zu tragen.

49.03

Für die Halbfinalspiele und das Endspiel verfügt die UEFA über sämtliche Rechte im Zusammenhang mit den Eintrittskarten.