Artikel 50 Kommerzielle Rechte - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
50.01

Die UEFA ist ausschließliche rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin der kommerziellen Rechte.

50.02

Sollte der Heimverein für seine Spiele ein Eintrittskarten- und Medienakkreditierungsprogramm durchführen, hat er sicherzustellen, dass in den Allgemeinen Bedingungen für den Kartenverkauf und die Medienakkreditierung mindestens Folgendes festgehalten wird:

  1. niemand darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA im und um das Stadion Werbe- oder kommerzielle Aktivitäten durchführen;

  2. die Eintrittskarten dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht für kommerzielle Zwecke wie für Promotion, Werbung, als Preis in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel oder als Teil eines Gästearrangements oder einer Pauschalreise verwendet werden;

  3. jede Person, die das Spiel besucht, anerkennt, dass von ihr Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die in Form von Standbildern oder mittels Audio- bzw. Videoausstrahlung im Zusammenhang mit dem Spiel kostenlos verwertet werden können (diese Anerkennung ist auch dann erforderlich, wenn kein formales Eintrittskartenprogramm besteht);

  4. niemand, der das Spiel besucht, darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA Ton- oder Bildaufnahmen, Daten, Statistiken und/oder Beschreibungen des Spiels für andere als private Zwecke erheben, aufzeichnen, übertragen oder verwerten. Auf Verlangen der UEFA muss der Verein sein Möglichstes tun und die nötige Unterstützung leisten, damit diese Bestimmung durchgesetzt werden kann.

50.03

Im Rahmen der an die Vereine herausgegebenen Medien- und Marketingrichtlinien erlaubt die UEFA es ihnen, die Medien- und Marketingrechte am Wettbewerb bis zu einem bestimmten Grad und auf bestimmte Weise zu verwerten, und auferlegt ihnen diesbezüglich gewisse Pflichten.