Artikel 51 Medienzugang - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
51.01

Vertreter der schreibenden Presse oder des Hörfunks dürfen nicht im Spielfeldbereich bzw. im Bereich zwischen den Spielfeldbegrenzungen und den Zuschauertribünen tätig sein.

51.02

Den Medienvertretern ist es untersagt, das Spielfeld vor, während oder nach dem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen ist die Filmcrew des Host Broadcasters, welche die Aufreihung der Mannschaften vor dem Spiel mit der tragbaren Kamera filmt, und bis zu zwei Kamera-Teams des Host Broadcasters, welche die Mannschaften nach dem Schlusspfiff filmen.

51.03

Als Medienvertreter dürfen nur eine beschränkte Anzahl von Fotografen, Kameraleuten und das für die Produktion erforderliche Personal der audiovisuellen Rechteinhaber, die allesamt über eine entsprechende Innenraumakkreditierung verfügen müssen, den Innenraum des Stadions zwischen den Spielfeldbegrenzungen und den Zuschauertribünen zu Arbeitszwecken betreten (vgl. Anhang D).

51.04

Der Zutritt zu den Mannschaftsumkleidekabinen ist Medienvertretern vor, während und nach dem Spiel verboten. Vorbehaltlich des vorherigen Einverständnisses des Vereins darf jedoch eine Filmcrew des Host Broadcasters die Umkleidekabine vor dem Spiel betreten, um die Trikots und die Ausrüstung der Spieler zu filmen.

51.05

Weitere Anforderungen im Bereich Medien können von der UEFA-Administration jederzeit im Verlaufe des Wettbewerbs herausgegeben werden.