Artikel 7 Verantwortung der Verbände und Vereine - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
7.01

Die Gastvereine sind gehalten, gegebenenfalls bei der diplomatischen Vertretung des Ausrichterlandes frühzeitig vor Reiseantritt Einreisevisa zu beantragen. Auf Anfrage muss der Ausrichterverein die Gastvereine bei den Visaformalitäten so gut wie möglich unterstützen.

7.02

Die Vereine tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitglieder, Anhänger und aller Personen, die in ihrem Auftrag bei einem Spiel eine Funktion ausüben.

7.03

In Zusammenarbeit mit der UEFA hat der Heimverein die zur Durchführung der von ihm ausgerichteten Spiele notwendigen Maßnahmen zu treffen.

7.04

Der Heimverein bzw. der Ausrichterverband ist für die Sicherheit vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Der Heimverein bzw. der Ausrichterverband kann für Zwischenfälle jeglicher Art zur Verantwortung gezogen und bestraft werden.

7.05

Der als Heimverein geltende Verein hat seine Spiele gemäß den Anweisungen der UEFA (oder einer im Auftrag der UEFA agierenden Drittpartei) sowie in Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Verband auszutragen. Der Verein trägt jedoch die alleinige Verantwortung für die Erfüllung aller seiner diesbezüglichen Pflichten.

7.06

Die Mindestanforderungen betreffend die medizinischen Einrichtungen, die medizinische Ausrüstung und das Personal, die vom Heimverein zur Verfügung gestellt werden müssen, sind im Medizinischen Reglement der UEFA aufgeführt. Für die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit sämtlicher in oben genanntem Reglement aufgeführter Einrichtungen und Ausrüstung ist der Heimverein allein verantwortlich.