In der K.-o.-Phase treffen die 22 Mannschaften, die sich über die Ligaphase des UEFA-Champions-League-Wegs qualifizieren, auf die zehn Sieger der dritten Runde des Meisterwegs (vgl. Anhang B).
Die Sechzehntelfinalpaarungen werden gemäß folgenden Grundsätzen ausgelost:
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Die Vereine auf den Plätzen 1 bis 6 der Ligaphase des UEFA-Champions-League-Wegs werden gesetzt und den Vereinen auf den Plätzen 17 bis 22 der Ligaphase des UEFA-Champions-League-Wegs zugelost.
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Die Gewinner der dritten Runde des Meisterwegs werden gesetzt und den Vereinen auf den Plätzen 7 bis 16 der Ligaphase des UEFA-Champions-League-Wegs zugelost.
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Grundsätzlich können Vereine aus dem gleichen Verband einander nicht zugelost werden.
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Die gesetzten Vereine bestreiten ihre Sechzehntelfinalspiele grundsätzlich zu Hause.
Die Achtelfinalpaarungen werden gemäß folgenden Grundsätzen ausgelost:
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Die 16 Gewinner der Sechzehntelfinalbegegnungen qualifizieren sich für das Achtelfinale.
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Grundsätzlich können Vereine aus dem gleichen Verband einander nicht zugelost werden.
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Der erstgezogene Verein jeder Paarung bestreitet das Achtelfinale grundsätzlich zu Hause.
Die Viertelfinalpaarungen werden in einer offenen Auslosung gemäß folgenden Grundsätzen ausgelost:
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Die acht Gewinner der Achtelfinalbegegnungen qualifizieren sich für das Viertelfinale.
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Der erstgezogene Verein jeder Paarung bestreitet das Viertelfinale grundsätzlich zu Hause.
Die Halbfinalpaarungen und die als Heimvereine geltenden Vereine werden ausgelost.
Der im Finale als Heimverein geltende Verein wird ausgelost.
Die UEFA-Administration kann für jede Auslosung andere Bedingungen in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen festlegen sowie die Auslosungsbedingungen anpassen bzw. Positionen direkt zuweisen, um mögliche Beschränkungen infolge von Entscheidungen des UEFA-Exekutivkomitees zu berücksichtigen.