Sämtliche Spiele des Wettbewerbs werden in Übereinstimmung mit Anhang C ausgetragen.
Für die Ligaphase des UEFA-Champions-League-Wegs gelten folgende Grundsätze:
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Sofern die Vereine und die UEFA nichts anderes vereinbaren, werden die Spiele am Dienstag und Mittwoch in UEFA-Champions-League-Wochen (vgl. Anhang C) ausgetragen, mit Ausnahme des ersten Spieltags, an dem die Spiele am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ausgetragen werden.
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Die Vereine tragen grundsätzlich ihre Spiele am selben Tag aus wie ihre erste Mannschaft in der UEFA Champions League.
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Sind beide Vereine und die UEFA-Administration einverstanden, können Spiele auch an anderen Terminen ausgetragen werden.
Für die erste, zweite und dritte Runde des Meisterwegs gelten folgende Grundsätze:
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Sofern die Vereine und die UEFA nichts anderes vereinbaren, werden die Spiele am Mittwoch ausgetragen (vgl. Anhang C).
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Die jeweiligen Mannschaften bestreiten ihre Spiele der ersten Runde grundsätzlich in den ersten beiden Spielwochen der Ligaphase der UEFA Champions League, ihre Spiele der zweiten Runde in der dritten und vierten Spielwoche der Ligaphase der UEFA Champions League und ihre Spiele der dritten Runde in der fünften und sechsten Spielwoche der Ligaphase der UEFA Champions League.
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Sind beide Vereine und die UEFA-Administration einverstanden, können Spiele auch an anderen Terminen ausgetragen werden.
Sofern die Vereine und die UEFA nichts anderes vereinbaren, werden die Sechzehntel-, Achtel- und Viertelfinalbegegnungen in der zweiten Phase des Wettbewerbs grundsätzlich in den in Anhang C angegebenen Spielwochen am Mittwoch ausgetragen.
Die Spieldaten der ersten Phase müssen den Gegnern und der UEFA-Administration bis zu folgenden Daten bekanntgegeben werden:
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Ligaphase des UEFA-Champions-League-Wegs: 6. September 2024
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Erste Runde des Meisterwegs: 6. September 2024
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Zweite Runde des Meisterwegs: 4. Oktober 2024
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Dritte Runde des Meisterwegs: 8. November 2024
Die Spieldaten der Sechzehntel-, Achtel- und Viertelfinalbegegnungen müssen den Gegnern und der UEFA-Administration innerhalb der von der UEFA-Administration mitgeteilten Frist bekanntgegeben werden. Auf begründetes Gesuch können nach dieser Frist noch Änderungen vorgenommen werden, sofern beide Vereine und die UEFA-Administration damit einverstanden sind.
Sind beide Vereine und die UEFA-Administration einverstanden, können die Sechzehntel-, Achtel- und Viertelfinalbegegnungen auch an anderen Terminen ausgetragen werden, vorausgesetzt, dass sie vor den folgenden Stichtagen abgeschlossen sind:
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Sechzehntelfinale: 13. Februar 2025;
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Achtelfinale: 12. März 2025;
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Viertelfinale: 3. April 2025.
Die UEFA legt die Daten der Halbfinalbegegnungen und des Endspiels, die Daten von im Fernsehen übertragenen Spielen (nach Rücksprache mit den beiden Mannschaften) oder jegliche andere Spieldaten selbst fest, falls die Umstände dies erfordern.