Das Stadion muss vom Verband des betreffenden Vereins vor Beginn des Wettbewerbs bis zur von der UEFA-Administration gesetzten Frist online bekanntgegeben werden. Nimmt die erste Mannschaft des betreffenden Vereins ebenfalls an einem UEFA-Klubwettbewerb teil, dürfen die für die beiden Wettbewerbe bekanntgegebenen Stadien nicht identisch sein.
Der Heimverein hat sicherzustellen, dass das Stadion leicht zugänglich und in annehmbarer Distanz zu einem internationalen Flughafen liegt. Für Spiele des UEFA-Champions-League-Wegs muss der Heimverein sicherstellen, dass das Stadion nicht weiter als 45 Bus-Fahrtminuten vom jeweiligen Stadion des UEFA-Champions-League-Spiels entfernt liegt.
Der Heimverein muss dem Gastverein bei der Auswahl seines Hotels behilflich sein, das nicht mehr als 30 Bus-Fahrtminuten vom Stadion entfernt liegen sollte.
Müssen UEFA-Champions-League-Spiele der ersten Mannschaft in eine andere Stadt verlegt werden, und wird dies vor der Auslosung mitgeteilt, so werden die dazugehörigen UEFA-Youth-League-Spiele im UEFA-Champions-League-Weg trotzdem in der Stadt der UEFA-Youth-League-Heimmannschaft ausgetragen, sofern die Vereine und die UEFA-Administration nichts anderes vereinbart haben.
Muss ein UEFA-Champions-League-Spiel der ersten Mannschaft aus unvorhergesehenen Gründen in eine andere Stadt verlegt werden, und wird dies erst nach Mitteilung der Spieldaten in Übereinstimmung mit Absatz 22.05 kommuniziert, legt die UEFA-Administration den Spielort des dazugehörigen UEFA-Youth-League-Spiels im UEFA-Champions-League-Weg in Absprache mit den beiden Vereinen fest.
Die Anstoßzeiten müssen innerhalb der von der UEFA-Administration festgelegten Frist über das entsprechende Online-System bekanntgegeben werden.
Der Heimverein entscheidet über die Anstoßzeiten von nicht im Fernsehen übertragenen Spielen (nach Rücksprache mit der Gastmannschaft). Die UEFA behält sich das Recht vor, die Anstoßzeiten von im Fernsehen übertragenen Spielen (nach Rücksprache mit den beiden Mannschaften) selbst festzulegen. Die UEFA legt die Anstoßzeiten für die Halbfinalspiele und das Endspiel fest.