Ist die UEFA-Administration zu einem beliebigen Zeitpunkt der Saison der Ansicht, dass ein Spielort oder Stadion aus irgendeinem Grund (unter anderem im Zusammenhang mit dem Spielfeld, den Einrichtungen oder der Infrastruktur, der Sicherheit, operativen und/oder organisatorischen Problemen) für die Durchführung eines Spiels ungeeignet ist, kann sie mit dem betreffenden Verband/Verein Rücksprache halten und diesen bitten, für alle künftigen Spiele der betreffenden Saison einen alternativen Spielort vorzuschlagen, der den Anforderungen der UEFA genügt. Können der Verband und der Verein innerhalb der von der UEFA-Administration gesetzten Frist keinen geeigneten Ausweichspielort bzw. kein geeignetes Ausweichstadion vorschlagen, kann die UEFA ein neutrales Ausweichstadion bestimmen, das sich am selben Spielort, an einem anderen Spielort auf dem Gebiet des betreffenden Verbands oder auf dem Gebiet eines anderen UEFA-Verbands befindet. Der betroffene Verein hat die für die Durchführung bestimmter oder aller künftigen Spiele der Saison notwendigen Vorkehrungen in Absprache mit dem zuständigen Verband und den lokalen Behörden zu treffen. Die Kosten für die Durchführung der Spiele gehen zu Lasten des Heimvereins. Die UEFA-Administration entscheidet endgültig und zu gegebener Zeit über Ausweichspielorte/-stadien.
Hat eine der Parteien des Spiels einen Grund, an der planmäßigen Durchführung eines bestimmten Spiels des Wettbewerbs zu zweifeln (unter anderem im Zusammenhang mit dem Spielfeld, den Einrichtungen oder der Infrastruktur, der Sicherheit, operativen und/oder organisatorischen Problemen und/oder Wetterbedingungen), muss sie die UEFA-Administration unverzüglich darüber informieren. Erhält die UEFA-Administration eine solche Benachrichtigung, oder hat sie selber Gründe, an der planmäßigen Durchführung eines Spiels zu zweifeln, entscheidet sie, ob Stadion, Spielort, Datum und/oder Anstoßzeit geändert werden. Solche Entscheidungen der UEFA-Administration sind endgültig. Werden Spielort bzw. Stadion geändert, gehen die Kosten für die Durchführung der Spiele zu Lasten des Heimvereins.
Der Schiedsrichter entscheidet, ob ein begonnenes Spiel unterbrochen werden muss. Diese Entscheidung erfolgt nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und wenn möglich der UEFA-Administration.