Artikel 28 Spielberechtigung - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2024
28.01

Spielberechtigt für diesen Wettbewerb ist, wer für die gesamte Dauer des Wettbewerbs sämtliche Voraussetzungen für die Spielermeldung in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reglement erfüllt.

28.02

Jeder Spieler muss ordnungsgemäß bei seinem Nationalverband in Übereinstimmung mit den eigenen Regeln des Verbands und jenen der FIFA, insbesondere dem FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, als Spieler des betreffenden Vereins registriert sein.

28.03

Jeder am Wettbewerb teilnehmende Spieler muss eine von seinem Verband ausgestellte Spielerlizenz oder einen gültigen Reisepass/Personalausweis, beides versehen mit seinem Foto und vollständiger Geburtsangabe (Tag, Monat, Jahr), mit sich führen. Der Schiedsrichter oder der UEFA-Spieldelegierte kann die Vorlage der Personalausweise/Reisepässe der auf dem Spielblatt eingetragenen Spieler verlangen.

28.04

Spieler, die am oder nach dem 1. Januar 2006 geboren wurden, sind für diesen Wettbewerb spielberechtigt, mit Ausnahme der Bestimmungen gemäß Absatz 29.07.

28.05

Alle Spieler müssen sich in dem im Medizinischen Reglement der UEFA vorgesehenen Umfang einer medizinischen Untersuchung unterziehen.

28.06

Während des laufenden Wettbewerbs kann ein Spieler nur für einen Verein eingesetzt werden.

28.07

Spieler, die im Verlaufe der Spielzeit 2024/25 mindestens dreimal in UEFA-Champions-League-, UEFA-Europa-League- und/oder UEFA-Conference-League-Spielen (jeweils ab der Ligaphase) zum Einsatz kommen, verlieren ihre Spielberechtigung für die UEFA Youth League.

28.08

Die UEFA-Administration entscheidet über die Spielberechtigung. Angefochtene Entscheidungen werden von der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer behandelt.