Artikel 3 Anmeldung zum Wettbewerb - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2024
3.01

Der Wettbewerb steht folgenden Mannschaften offen:

  1. den 36 Juniorenmannschaften der Vereine, die sich für die Ligaphase der UEFA Champions League 2024/25 qualifizieren (UEFA-Champions-League-Weg);

  2. den nationalen Juniorenmeistern aller 55 Nationalverbände (Meisterweg) gemäß Anhang A. Die relevante nationale Juniorenmeisterschaft, d.h. die U17-, U18- oder U19-Meisterschaft, wird vom Nationalverband festgelegt und von der UEFA bestätigt.

3.02

Der Titelhalter der UEFA Youth League ist automatisch für die zweite Runde des Meisterwegs qualifiziert, wenn er sich nicht gemäß Absatz 3.01 für den Wettbewerb qualifiziert. Ist der Titelhalter bereits qualifiziert, wird die Eintrittsliste entsprechend angepasst, wobei der Verein des in der entsprechenden Runde bestplatzierten Verbands in der Eintrittsliste Vorrang hat.

3.03

Wird ein Platz im UEFA-Champions-League-Weg frei, legt die UEFA-Administration Ersatzkriterien fest und teilt diese schriftlich mit.

3.04

Qualifiziert sich ein Verein sowohl für den UEFA-Champions-League-Weg als auch für den Meisterweg, nimmt er automatisch am UEFA-Champions-League-Weg teil und der freie Platz im Meisterweg wird grundsätzlich durch den Zweitplatzierten der nationalen Meisterschaft des entsprechenden Nationalverbands neu besetzt. Ist der Zweitplatzierte über den UEFA-Champions-League-Weg qualifiziert, wird der freie Platz nicht besetzt und die Eintrittsliste entsprechend angepasst, wobei der Verein des in der entsprechenden Runde bestplatzierten Verbands in der Eintrittsliste Vorrang hat.