Sofern dieses Reglement nichts anderes bestimmt, müssen alle Spiele des Wettbewerbs in Stadien ausgetragen werden, welche die im UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement definierten infrastrukturellen Kriterien für Kategorie-1-Stadien erfüllen.
Die UEFA-Administration kann gegebenenfalls höhere Anforderungen festlegen, um eine ordnungsgemäße TV-Berichterstattung zu gewährleisten.
UEFA-Vertreter können einen Inspektionsbesuch jedes Stadions durchführen.
Im Verlaufe der Spielzeit können die Vereine vorbehaltlich der Genehmigung durch die UEFA die Nutzung eines anderen Stadions, einschließlich eines für die UEFA Champions League, die UEFA Europa League und/oder die UEFA Conference League verwendeten Stadions beantragen. Entsprechende Gesuche sind spätestens zwei Wochen vor dem betreffenden Spiel bei der UEFA-Administration zu stellen.
Die UEFA entscheidet über das Stadion für die Halbfinalspiele und das Endspiel.