Der Heimverein muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den bestmöglichen Zustand des Spielfeldes sicherzustellen. Ist das Spielfeld unbespielbar, muss der Heimverein eine Alternativlösung vorschlagen, damit das Spiel in Übereinstimmung mit den Anforderungen der UEFA stattfinden kann.
Die Rasenhöhe bei Naturrasen sollte grundsätzlich höchstens 30 mm betragen, und die gesamte Rasenfläche muss gleich hoch geschnitten sein. Falls er dies für nötig erachtet, kann der Schiedsrichter oder der UEFA-Spieldelegierte vom Heimverein verlangen, die Rasenhöhe für das Spiel zu kürzen.
Jeder vollständige oder teilweise Austausch des Spielfelds vor einem Spiel muss der UEFA vorab mitgeteilt werden.
Der Zeitplan für die Bewässerung des Spielfelds ist vom Heimverein bei der Organisationssitzung am Spieltag bekanntzugeben. Das Spielfeld ist gleichmäßig und nicht nur in bestimmten Bereichen zu bewässern. Grundsätzlich muss die Bewässerung 60 Minuten vor dem Anstoß beendet sein. Auf Entscheidung des Heimvereins kann das Spielfeld jedoch auch nach diesem Zeitpunkt bewässert werden, und zwar:
-
zwischen der 10. und der 5. Minute vor dem Anstoß; und/oder
-
während der Halbzeitpause für höchstens fünf Minuten.
Der Schiedsrichter kann Änderungen am Bewässerungsplan verlangen.
Sämtliche Tore müssen sicher und in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln und nach Anweisung der UEFA aufgestellt werden. Im Netz und dessen unmittelbarer Umgebung dürfen keine zusätzlichen strukturellen Elemente oder physischen Stützen verwendet werden, abgesehen von den Stangen, mit denen das Netz am Boden fixiert wird, und den Pfosten hinter und neben dem Tor, mit denen das Netz gespannt wird. Tragbare Tore dürfen nicht verwendet werden.
Es liegt in der Verantwortung des Heimvereins sicherzustellen, dass der Bereich unmittelbar neben dem Spielfeld sicher für Spieler und Schiedsrichter ist
Alle Vereine müssen die Rasen-Richtlinien beachten.