Artikel 32 Kunstrasen - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2024
32.01

Spiele können auf Kunstrasen in Übereinstimmung mit UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement ausgetragen werden. Stadien mit einem Kunstrasenplatz müssen für die gesamte Wettbewerbssaison als FIFA Quality zertifiziert sein (Einreichung des Zertifikats bis 3. Juni 2024).

32.02

Der Heimverein übernimmt die volle Verantwortung für die Erfüllung der oben genannten Anforderungen und muss, falls erforderlich, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Eigentümer des Kunstrasens treffen, insbesondere jener betreffend:

  1. Unterhaltsarbeiten und fortlaufende Verbesserungsmaßnahmen; und

  2. Maßnahmen bezüglich Sicherheit und Umwelt wie im FIFA Quality Programme for Football Turf – Handbook of Requirements und im FIFA Quality Programme for Football Turf – Handbook of Test Methods festgelegt.

32.03

Der Heimverein muss vom Eigentümer, Hersteller und Installateur des Kunstrasens ausreichende Garantien das Material und die Installation betreffend erhalten.

32.04

Die UEFA kann für Schäden Dritter, die sich aus der Verwendung des Kunstrasens ergeben, nicht haftbar gemacht werden.