Artikel 35 Genehmigung der Spielkleidung - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2024
35.01

Für das Halbfinale und das Endspiel ist Sponsorenwerbung in Übereinstimmung mit dem UEFA-Ausrüstungsreglement auf der Spielkleidung erlaubt, sofern die UEFA-Administration nichts anderes entscheidet.

35.02

Alle Mannschaften müssen der UEFA-Administration das Genehmigungsformular für die Spielkleidung fristgerecht zur Genehmigung online einreichen.

35.03

Die ab dem Halbfinale verwendete Spielkleidung unterliegt der Genehmigung durch die UEFA-Administration. Die Vereine müssen vor dem Halbfinale je einen Satz der Haupt- und Ersatzspielkleidung der Feldspieler sowie jeglicher zusätzlicher Spielkleidung und/oder Artikel, die zur Spielkleidung gehören (Trikot, Hose und Stutzen), bei der UEFA-Administration einreichen.