Für das Halbfinale und das Endspiel ist Sponsorenwerbung in Übereinstimmung mit dem UEFA-Ausrüstungsreglement auf der Spielkleidung erlaubt, sofern die UEFA-Administration nichts anderes entscheidet.
Alle Mannschaften müssen der UEFA-Administration das Genehmigungsformular für die Spielkleidung fristgerecht zur Genehmigung online einreichen.
Die ab dem Halbfinale verwendete Spielkleidung unterliegt der Genehmigung durch die UEFA-Administration. Die Vereine müssen vor dem Halbfinale je einen Satz der Haupt- und Ersatzspielkleidung der Feldspieler sowie jeglicher zusätzlicher Spielkleidung und/oder Artikel, die zur Spielkleidung gehören (Trikot, Hose und Stutzen), bei der UEFA-Administration einreichen.