Artikel 36 Farben - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2024
36.01

Für alle Spiele des Wettbewerbs müssen die Mannschaften der UEFA-Administration die Farben der von ihnen getragenen Spielkleidung über das einschlägige Online-Tool unterbreiten. Die Heimmannschaft hat Vorrang bei der Wahl der für ihre Heimspiele getragenen, online erfassten offiziellen Spielkleidung.

Bis einschließlich des Viertelfinales werden die vorgeschlagenen Farben vor Ort vom Schiedsrichterteam genehmigt.

36.02

Für die Spiele der Ligaphase des UEFA-Champions-League-Wegs werden die Mannschaften gebeten, wann immer möglich die gleiche Spielkleidung wie ihre erste Mannschaft im dazugehörigen UEFA-Champions-League-Spiel zu tragen. Die Spielkleidung kann auf Antrag der Vereine geändert werden, sofern bei der Alternativlösung bei keinen Teilen der Spielkleidung Verwechslungsgefahr besteht.

36.03

Bemerkt der Schiedsrichter vor Ort, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, entscheidet er nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Administration endgültig. Grundsätzlich wird in solchen Fällen aus praktischen Gründen die Heimmannschaft gebeten, eine andere Farbe zu wählen.

36.04

Ab dem Halbfinale macht die UEFA-Administration Vorschläge hinsichtlich der zu tragenden Spielkleidung. Die Vorschläge können auf Antrag der Vereine abgeändert werden, sofern bei der Alternativlösung bei keinen Teilen der Spielkleidung Verwechslungsgefahr besteht. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die UEFA-Administration endgültig.