Grundsätzlich ist ein des Feldes verwiesener Spieler oder Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel des Wettbewerbs gesperrt. Bei schwerwiegenden Vergehen ist die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer befugt, die Strafe zu verschärfen, z.B. durch eine Ausweitung auf andere Wettbewerbe.
Spieler bzw. Mannschaftsoffizielle, die in verschiedenen Spielen Verwarnungen erhalten haben, sind nach drei Verwarnungen sowie nach jeder weiteren Verwarnung ungerader Zahl (d.h. fünfte, siebte usw.) für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.
Ausnahmsweise verfallen alle Verwarnungen nach Abschluss der Viertelfinalbegegnungen. Sie werden nicht ins Halbfinale übernommen.
Nach dem Ausscheiden eines Vereins verfallen Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren.
Unverbüßte Rotsperren, die nicht im laufenden Wettbewerb verbüßt werden können, werden ins nächste Klubwettbewerbsspiel übernommen, für das der Spieler ansonsten spielberechtigt wäre.