Artikel 54 Protest - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2024
54.01

Teilnehmende Vereine sind berechtigt, gegen die Gültigkeit eines Spielergebnisses in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung Protest einzulegen; ein solcher Protest wird von der zuständigen Disziplinarinstanz geprüft, sofern dieser innerhalb von 24 Stunden nach Ende des fraglichen Spiels eingelegt und der UEFA binnen dieser Frist ein Nachweis über die Zahlung der Protestgebühr vorgelegt wird.