Artikel 55 Finanzielle Grundsätze bis einschließlich Viertelfinale - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2024
55.01

Der Heimverein behält seine Einnahmen (aus dem Verkauf von Eintrittskarten, Essen und Getränken, Konzessionen usw.) für sich und trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Spielorganisation (Miete des Stadions und des Trainingsgeländes für die Gastmannschaft, Flutlichtanlage, medizinische und Sicherheitsvorkehrungen, gegebenenfalls Installationen für die TV-Produktion usw.). Die UEFA kann einige der Zusatzkosten für im Fernsehen übertragene Spiele zurückerstatten.

55.02

Die UEFA trägt die Kosten für Reise und Unterkunft der Delegation des Gastvereins gemäß den von ihr zu Saisonbeginn herausgegebenen Rückerstattungsrichtlinien. Die Differenz zwischen dem Beitrag der UEFA und den tatsächlichen Kosten für Reise und Unterkunft hat der Gastverein selbst zu tragen.