Artikel 59 Medienaktivitäten am Spieltag - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2024
59.01

Auf dem Spielfeld und in dessen unmittelbarer Nähe sind Interviews während des Spiels verboten. Unter folgenden Bedingungen und unter Vorbehalt des Einverständnisses des jeweiligen Vereins können allerdings vor dem Spiel, während der Halbzeitpause und nach dem Spiel Interviews geführt werden:

  1. Interviews mit den Trainern sind vor dem Spiel erlaubt.

  2. Mit einem der auf dem Spielblatt aufgeführten Mannschaftsoffiziellen darf mit der vorherigen Zustimmung der Mannschaft ein Halbzeit-Interview geführt werden. Auf dem Spielblatt aufgeführte Spieler, einschließlich Ersatzspielern, dürfen während der Halbzeitpause nicht interviewt werden.

  3. Flash-Interviews finden unmittelbar nach dem Schlusspfiff statt.

  4. Die Vereine werden auch gebeten, Vertretern anderer Medien (z.B. schreibende Presse und Radio) auf Anfrage ihren Cheftrainer nach dem Spiel zur Verfügung zu stellen. Dies kann in Form einer Gemischten Zone oder einer Medienkonferenz organisiert werden.

59.02

Medienausrüstung und -personal müssen so positioniert werden, dass sie keinerlei Gefahr für Spieler, Mannschaftsoffizielle oder das Schiedsrichterteam darstellen. Das Spielfeld selbst muss stets von Kameras, Kabeln und Medienpersonal freigehalten werden, mit Ausnahme der mit der UEFA im Voraus vereinbarten Broadcasting- und Medienaktivitäten. Die üblichen Standorte für Medienausrüstung sind in Anhang D ausgewiesen.