Artikel 18 Auswahl der Miniturnierausrichter - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
18.01

Nach den Auslosungen müssen die Mannschaften jeder Gruppe vereinbaren, wer das Miniturnier ausrichtet. Können sie sich nicht einigen, entscheidet die UEFA-Administration gemäß folgenden Grundsätzen.

18.02

Bekundet ein Verband Interesse, betraut die UEFA-Administration diesen mit der Ausrichtung des Miniturniers.

18.03

Wenn mehr als ein Verband Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers anmeldet, werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  1. Meinung der Mehrheit der Mannschaften;

  2. Losentscheid.

18.04

Bekundet kein Verband Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers, bestimmt die UEFA-Administration den Ausrichterverband durch Losentscheid.