Artikel 20 Spielorte und Anstoßzeiten - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
20.01

Die Ausrichterverbände müssen die Spielorte des Qualifikationswettbewerbs spätestens 60 Tage vor Beginn der Vorrunde sowie jedes Miniturniers der Zwischenrunde zur Genehmigung durch die UEFA-Administration in das UEFA-Online-System eingeben.

20.02

Der Ausrichterverband hat sicherzustellen, dass alle Turnierhotels leicht zugänglich sind. Ohne Zustimmung der Gastverbände darf sich kein Turnierhotel weiter als drei Bus-Fahrtstunden vom nächsten internationalen Flughafen entfernt befinden. Turnierorte auf Inseln oder an Orten mit nur wenigen internationalen Flügen, oder die nur durch Inlandflüge erreichbar sind, bedürfen einer Sondergenehmigung der UEFA-Administration. Die Stadien dürfen nicht weiter als 60 Bus-Fahrtminuten von den Turnierhotels entfernt sein. Unter außergewöhnlichen Umständen kann diese Limite auf maximal 90 Minuten erhöht werden. Die Unterkunft muss vom Ausrichterverband spätestens 60 Tage vor Beginn der Vorrunde sowie jedes Miniturniers der Zwischenrunde festgelegt und in das entsprechende UEFA-Online-System eingegeben werden.

20.03

Die Ausrichterverbände müssen die Anstoßzeiten aller Spiele des Qualifikationswettbewerbs spätestens 30 Tage vor Beginn der Vorrunde sowie jedes Miniturniers der Zwischenrunde zur Genehmigung durch die UEFA-Administration in das UEFA-Online-System eingeben.

20.04

Aus Gründen sportlicher Fairness sind für die am letzten Spieltag eines Miniturniers mit vier Mannschaften stattfindenden Begegnungen sowie für die letzten beiden Spiele jeder Endrundengruppe die gleichen Anstoßzeiten festzusetzen.

20.05

Ohne Sondergenehmigung der UEFA-Administration dürfen die Ausrichterverbände vor 11.00 Uhr morgens und nach 21.00 Uhr abends (Ortszeit) keine Spiele ansetzen.