Artikel 31 Trainingsplätze – Qualifikationswettbewerb - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
31.01

Jeder Mannschaft muss für die gesamte Dauer des Turniers ein eigener Trainingsplatz zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmsweise können sich vier Mannschaften zwei Spielfelder teilen. Die Mannschaften müssen die Möglichkeit haben, diese Spielfelder jederzeit und so oft sie wünschen zu benützen. Die Unterlage der Trainingsplätze muss gleich beschaffen sein wie die für das Turnier verwendeten Spielfelder und die Plätze müssen von ähnlicher Größe, in perfektem Zustand, frisch gemäht, vollständig markiert und mit Standard- und/oder beweglichen Toren ausgestattet sein. Der Trainingsplatz darf nicht mehr als 30 Bus-Fahrtminuten von der Unterkunft der jeweiligen Mannschaft entfernt liegen.

31.02

Die Umkleidekabinen der Trainingsplätze müssen Platz für 24 Personen aufweisen, und ihre sanitären Anlagen müssen mit Sitztoiletten ausgestattet sein und den üblichen hygienischen Anforderungen entsprechen.

31.03

Sofern das Wetter und der Zustand des Spielfeldes dies erlauben, können die Mannschaften am Tag vor dem Spiel im betreffenden Stadion eine Trainingseinheit von maximal 45 Minuten Dauer absolvieren. Diese Bestimmung gilt nur für das jeweils erste Spiel einer Mannschaft in einem Stadion. Im Zweifelsfall trifft der UEFA-Spieldelegierte in Rücksprache mit dem Ausrichterverband eine endgültige Entscheidung.

31.04

Trainieren die Mannschaften am Vortag des Spiels aus irgendeinem Grund (z.B. Spielfeldzustand) nicht im Stadion, müssen sie das Stadion am Vortag des Spiels besichtigen können, um sich mit den Einrichtungen und Bedingungen vertraut zu machen.