Artikel 37 Spielberechtigung - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
37.01

Um im Wettbewerb spielberechtigt zu sein, müssen die Spieler während des gesamten Wettbewerbs alle folgenden Bedingungen erfüllen.

37.02

Die Spieler einer Mannschaft müssen aus mindestens drei verschiedenen Vereinen ausgewählt werden, die in von der UEFA für jeden Verband festgelegten Divisionen spielen. Diese sind im Dokument Wettbewerbsstruktur festgehalten, das allen teilnehmenden Verbänden vor Beginn des Wettbewerbs zugesandt wird. Die UEFA-Administration kann auf schriftlichen Antrag eines Verbands und nach Absprache mit der Kommission für Junioren- und Amateurfußball Ausnahmen zu dieser Bestimmung gewähren.

37.03

Die Spieler dürfen nie Profispieler gemäß Kapitel II des FIFA-Reglements betreffend Status und Transfer von Spielern gewesen sein.

37.04

Die Spieler dürfen nie in einer höchsten nationalen Spielklasse gespielt haben.

37.05

Bestreitet ein Spieler unter Einhaltung aller oben genannten Bestimmungen die Vor- und/oder Zwischenrunde und wird anschließend in eine Spielklasse außerhalb des Anwendungsbereichs des Dokuments Wettbewerbsstruktur transferiert, ist jedoch weiterhin bei der im Wettbewerb vertretenen Region registriert, bleibt er trotz der oben genannten Bestimmungen bis zum Ausscheiden seiner Mannschaft spielberechtigt.

37.06

Die Nationalität der Spieler ist unwesentlich, jedoch müssen sie am Tag ihres ersten Einsatzes im Wettbewerb seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen beim regionalen (im Falle von regionalen Auswahlmannschaften) bzw. nationalen Fußballverband (im Falle von nationalen Auswahlmannschaften), den sie im Wettbewerb vertreten, ordnungsgemäß als aktive Spieler registriert sein. (Beispiel: Am 1. August 2022 ist ein Spieler, der seit dem 1. August 2020 oder früher beim regionalen oder nationalen Fußballverband lizenziert ist, spielberechtigt.)

37.07

Spieler dürfen nie an einem von der UEFA, der FIFA oder einer anderen FIFA-Konföderation organisierten Fußballwettbewerb für A-Nationalmannschaften teilgenommen haben (frühere Ausgaben des UEFA-Regionen-Pokals, Futsal-Wettbewerbe der UEFA, FIFA oder anderer Konföderationen sowie Wettbewerbe mit Altersbeschränkung ausgenommen).

37.08

Am Tag ihres ersten Einsatzes im Wettbewerb müssen die Spieler mindestens 19 und dürfen höchstens 40 Jahre alt sein; z.B.:

  • am 1. August 2022 ist ein am 1. August 2003 oder früher geborener Spieler spielberechtigt;

  • am 1. August 2022 ist ein am 1. August 1982 oder früher geborener Spieler nicht spielberechtigt.

37.09

Alle Spieler müssen sich in dem im Medizinischen Reglement der UEFA vorgesehenen Umfang einer medizinischen Untersuchung unterziehen.

37.10

Die UEFA-Administration entscheidet über die Spielberechtigung. Angefochtene Entscheidungen werden von der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer behandelt.