Artikel 38 Spielerlisten - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
38.01

Jede teilnehmende Mannschaft muss der UEFA-Administration über ihren Nationalverband für jede Runde des Wettbewerbs eine Liste mit 30 Spielern, einschließlich mindestens dreier Torhüter, sowie dem Cheftrainer zustellen. Diese ist spätestens 20 volle Tage vor Beginn des jeweiligen Miniturniers bzw. der Endrunde online auszufüllen. Nach Einreichung dieser Liste sind keine Änderungen mehr erlaubt.

38.02

Aus dieser Liste mit 30 Spielern ist bis 15.00 Uhr MEZ am Vortag des ersten Spiels des Turniers eine endgültige Liste mit 18 Spielern (Endrunde 20) zusammenzustellen. Eine unterschriebene Kopie der endgültigen Liste ist dem UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung am Tag vor Beginn jedes Miniturniers bzw. der Endrunde zusammen mit den Personalausweisen/Reisepässen der Spieler zu überreichen.

38.03

Zwecks Identifikation führt ein UEFA-Vertreter eine visuelle Überprüfung jedes am Wettbewerb teilnehmenden Spielers durch. Grundsätzlich wird eine solche Überprüfung während eines Essens im Mannschaftshotel vor dem ersten Spiel der betreffenden Mannschaft bei jedem Miniturnier bzw. der Endrunde vorgenommen.

38.04

Die 18 auf der endgültigen Liste aufgeführten Spieler (Endrunde: 20) sind beim Miniturnier bzw. bei der Endrunde spielberechtigt. Höchstens ein auf dieser Liste aufgeführter Feldspieler darf ersetzt werden, wobei dem UEFA-Spieldelegierten spätestens drei Stunden vor Beginn des ersten Spiels der Mannschaft beim jeweiligen Miniturnier bzw. in der Endrunde eine in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen verfasste medizinische Begründung vorzuweisen ist. Der neue Spieler muss in der entsprechenden Liste der 30 Spieler aufgeführt sein. Der ersetzte Spieler darf am Miniturnier bzw. an der Endrunde nicht mehr teilnehmen und es darf kein weiterer Feldspieler im Verlaufe des Miniturniers bzw. der Endrunde ersetzt werden. Torhüter können im Verlaufe eines Miniturniers bzw. einer Endrunde jedoch jederzeit ersetzt werden, wenn dem UEFA-Spieldelegierten eine in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen verfasste medizinische Begründung vorgewiesen wird. Ein neuer Torhüter muss in der entsprechenden Liste der 30 Spieler aufgeführt sein. Ersetzte Torhüter dürfen am Miniturnier bzw. an der Endrunde, in dem/der sie ersetzt werden, nicht mehr teilnehmen. In besonderen Härtefällen und auf begründeten Antrag kann der UEFA-Generalsekretär Ausnahmen bewilligen.

38.05

Die acht offiziellen Listen der 20 Spieler der Endrunde werden von der UEFA-Administration veröffentlicht.

38.06

Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.