Artikel 40 Ernennung und Ersetzung von Schiedsrichtern - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
40.01

Die Schiedsrichterkommission ernennt für jedes Spiel einen Schiedsrichter. Es können nur Schiedsrichter ernannt werden, die auf der offiziellen FIFA-Schiedsrichterliste aufgeführt sind.

40.02

Je nach Anzahl Mannschaften in einem Miniturnier werden die Schiedsrichter wie folgt ernannt:

Drei Mannschaften

Die UEFA ernennt drei Schiedsrichter aus drei Ländern sowie je einen Schiedsrichterassistenten aus jedem dieser Länder. Die drei Schiedsrichterassistenten werden in Übereinstimmung mit den von der Schiedsrichterkommission festgelegten Kriterien von den Verbänden der drei Schiedsrichter vorgeschlagen.

Vier Mannschaften

Die UEFA ernennt drei Schiedsrichter aus drei Ländern sowie je einen Schiedsrichterassistenten aus jedem dieser Länder. Die drei Schiedsrichterassistenten werden in Übereinstimmung mit den von der Schiedsrichterkommission festgelegten Kriterien von den Verbänden der drei Schiedsrichter vorgeschlagen.

Der Ausrichterverband ernennt (grundsätzlich für die gesamte Miniturnierdauer) einen Ersatzschiedsrichter (vierter Offizieller) und einen Schiedsrichterassistenten.

40.03

Für die Endrunde ernennt die Schiedsrichterkommission Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten.

40.04

Für die Endrunde kann die UEFA den Ausrichterverband bitten, bis zu zwei vierte Offizielle zu ernennen.

40.05

Die UEFA trifft die nötigen Vorkehrungen, damit das Schiedsrichterteam grundsätzlich einen Tag vor Beginn des Miniturniers am Spielort ankommt. Wenn ein Mitglied des Schiedsrichterteams am Vorabend des Turnierbeginns noch nicht am Spielort eingetroffen ist, müssen die UEFA-Administration und die betreffenden Mannschaften umgehend davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Schiedsrichterkommission trifft in Zusammenarbeit mit der UEFA-Administration entsprechende Maßnahmen. Entscheidet die Schiedsrichterkommission, ein Mitglied des Schiedsrichterteams zu ersetzen, ist dieser Entscheid endgültig. Nachträgliche Proteste gegen die Person oder die Staatsangehörigkeit des Ersatzes sind ausgeschlossen.

40.06

Wenn ein Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistent vor oder während eines Spiels nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben, tritt in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln ein anderes Mitglied des Schiedsrichterteams wie folgt an seine Stelle:

  1. Der Schiedsrichter wird durch den vierten Offiziellen ersetzt.

  2. Ein Schiedsrichterassistent wird durch den vierten Offiziellen oder den Ersatzschiedsrichterassistenten ersetzt, falls ein solcher ernannt wurde.

Falls erforderlich findet das Spiel ohne vierten Offiziellen statt.