Artikel 45 Genehmigung der Spielkleidung - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
45.01

Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.

45.02

Die teilnehmenden Verbände müssen eine Spielkleidung verwenden, die vorab von der UEFA-Administration genehmigt wurde. Bilder von der Vorder- und Rückseite jeglicher neuer Spielkleidung ist der UEFA-Administration spätestens zwei Wochen vor der geplanten Verwendung zur Genehmigung vorzulegen.

45.03

Änderungen an der Spielkleidung müssen der UEFA-Administration zur Genehmigung unterbreitet werden.