Artikel 53 Finanzielle Grundsätze – Endrunde - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
53.01

Detaillierte finanzielle Informationen, die für alle teilnehmenden Verbände von Interesse sind, werden bei dem im Rahmen der Endrundenauslosung stattfindenden Workshop bekanntgegeben.

53.02

Jede Mannschaft, die sich für die Endrunde qualifiziert, erhält einen finanziellen Beitrag in Höhe von EUR 25 000 zur Deckung der Reisekosten der Delegation zum Spielort und der Reisekosten einer Person zur Endrundenauslosung.

53.03

Jeder an der Endrunde teilnehmende Verband übernimmt:

  1. die Reisespesen seiner Delegation zum und vom Turnierspielort;

  2. alle für zusätzliche Delegationsmitglieder anfallenden Kosten;

  3. die für zusätzliche Aufenthaltstage anfallenden Kosten.

53.04

Die UEFA trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Spieler und Offiziellen der teilnehmenden Verbände (27 Personen pro Delegation, von denen eine ein Vertreter des Nationalverbands der teilnehmenden Mannschaft sein muss), der Schiedsrichter sowie der UEFA-Spielbeauftragten wie im entsprechenden Anhang der Ausrichtervereinbarung zwischen Ausrichterverband und UEFA festgehalten. Die Kostenübernahme beginnt für alle Mannschaften zwei Tage vor ihrem ersten Spiel in der Endrunde und endet am Tag nach dem Ausscheiden einer Mannschaft oder am Tag nach Turnierende für die Finalisten.